Rechtliches
Antitrust Reminder
Hinweis zum kartellrechtskonformen Verhalten innerhalb des vorwettbewerblichen AMAP-Forschungsclusters.
Hinweis: Dies ist eine Platzhalter-Vorlage. Der finale Text sollte von der Rechtsabteilung der AMAP GmbH bzw. einer auf Kartellrecht spezialisierten Kanzlei freigegeben werden.
AMAP bringt Wettbewerber aus der Aluminiumindustrie an einem gemeinsamen Forschungsstandort zusammen. Damit diese Zusammenarbeit kartellrechtlich unbedenklich bleibt, gilt für alle Kolloquien, Projekttreffen und das AMAP Forum:
- Der Austausch beschränkt sich strikt auf vorwettbewerbliche Forschungsinhalte — keine Abstimmung zu Preisen, Mengen, Kunden oder Märkten.
- Vertrauliche Geschäftsdaten einzelner Mitgliedsunternehmen werden nicht innerhalb des Konsortiums geteilt.
- Teilnehmende sind verpflichtet, jede Diskussion zu verlassen oder zu unterbrechen, die über den vorwettbewerblichen Rahmen hinausgeht.
- Die Geschäftsführung der AMAP GmbH steht für Rückfragen zum kartellrechtlichen Rahmen jederzeit zur Verfügung.
Bei Fragen zum kartellrechtlichen Rahmen der Zusammenarbeit wenden Sie sich an die Geschäftsführung unter info@amap.de.